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   BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 90/00   

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https://dejure.org/2001,6131
BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 90/00 (https://dejure.org/2001,6131)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.2001 - 2Z BR 90/00 (https://dejure.org/2001,6131)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 2Z BR 90/00 (https://dejure.org/2001,6131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Notariatsakten; Speicherraum; Selbstständiges Teileigentum; Teilungserklärung

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1; WEG § 15 Abs. 3
    Lagerung von Notariatsakten in selbständigem Teileigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 91 (Leitsatz)

    § 15 Abs. 3 WEG
    Nutzung von Teileigentum zur Aufbewahrung von Notariatsakten

  • jurpage.net (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 1023/99
  • LG München I - 1 T 5996/00
  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 90/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 1083
  • FGPrax 2001, 103
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 103/94

    Zulässige Nutzung von Flur und Speicherräumen

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 90/00
    Durch den Nachtrag zur Teilungserklärung vom 14.10.1996 und die darauf beruhenden Grundbucheintragungen hat sich daran nichts geändert; die Festlegung der zulässigen Nutzungsart als Speicher blieb weiterhin rechtsverbindlich (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 1103 f.).
  • OLG München, 06.11.2006 - 34 Wx 105/06

    Ausbau von Hobbyräumen zu Wohnzwecken in Eigentumswohnanlage

    (3) Eine Nutzung zum dauernden Wohnen entspricht nicht der Zweckbestimmung als Speicher (dazu BayObLG FGPrax 2001, 103/104).
  • BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 169/04

    Nutzung gewerblichen Teileigentums zur Unterbringung psychisch kranker

    So leuchtet es unmittelbar ein, dass ein zu Wohnzwecken genutzter Dachgeschoßraum mehr stört, als wenn er in anderer Weise einer nicht gewerblichen Nutzung in einem seiner Beschaffenheit entsprechenden Rahmen zugeführt würde (BayObLG WuM 1994, 222; vgl. auch BayObLG FGPrax 2001, 103).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01

    Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung

    Denn der Verwalter handelt bei entsprechenden Zustimmungserklärungen im eigenen Namen und in eigener Zuständigkeit, ohne die Wohnungseigentümer selbst dadurch zu binden (BayObLG WE 1989, 67; 1994, 180, 181; FGPrax 2001, 103, 104).
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